Prix BD Sept

 

Reglement des Schweizer Preises für Graphic Novels

Artikel 1

Die Gesellschaft Sept.ch SA mit Sitz in Villars-sur-Glâne (Schweiz) hat im Jahr 2023 den Schweizer Preis für Graphic Novels ins Leben gerufen, um Autoren zu unterstützen, die gerne wahre Geschichten in gezeichneter Form erzählen. Der Preis für den Gewinner oder die Gewinnerin ist ein Verlagsvertrag mit den Editions Sept für die Veröffentlichung eines Graphic Novels - in Form eines Mooks - dessen Thema für 2026 die Geschichte von Ruth Fayon ist. Erzählung online auf der Website sept.info in Form von 11 Kapiteln und die Gegenstand eines Buches war. Der Verlagsvertrag umfasst ein Honorarvorschuss und Tantiemen. Sept.ch SA behält sich das Recht vor, keinen Gewinner zu benennen.

Artikel 2

Der Schweizer Preis für Graphic Novels steht allen offen. Die Teilnahme ist kostenlos. Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt, andernfalls wird sie für ungültig erklärt. Nur Teilnehmer, die ihre vollständigen Kontaktdaten angegeben haben, werden berücksichtigt. Jeder Teilnehmer ermächtigt die Gesellschaft Sept.ch SA, alle Überprüfungen bezüglich seiner Identität, seines Wohnsitzes und seiner beruflichen Qualifikation vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer keiner Exklusivitätsverpflichtung unterliegen dürfen und die Verwaltung ihrer Rechte an dem eingereichten Dossier nicht an Dritte abgetreten haben dürfen. Sie verpflichten sich schriftlich in ihrem Motivationsschreiben dazu.

Artikel 3

Das Bewerbungsdossier muss folgende Elemente enthalten: 

- ein unterschriebenes Motivationsschreiben von maximal einer Seite, das die Gründe für die Anmeldung zum Wettbewerb darlegt 
- Beschreibung des Projekts eines Graphic Novels, das die Geschichte von Ruth Fayon nachzeichnet, einschließlich eines 10-zeiligen Pitches und eines Synopses
- mindestens 4 Tafeln, die die grafische Ausrichtung des Projekts zeigen 
- die vollständigen Kontaktdaten des Kandidaten oder der Kandidatin 
- sein Portfolio 
- eine kurze Biografie / Lebenslauf
- der Hinweis, dass der Kandidat oder die Kandidatin frei von Verträgen mit anderen Verlagen ist
- eine Erklärung des Rechteinhabers, der akzeptiert, dass Sept.ch SA visuelle Elemente des Dossiers verwenden und dessen Inhalt im Rahmen der Preisverleihung kommunizieren kann.

Technische Daten: 

- Arbeiten im HD-PDF-Format 
- Texte im Word-Format doc oder docx 
- alle Dateien sind in einer einzigen Zip-Datei mit dem Namen des Autors komprimiert

Die Bewerbungen sind offen und das Bewerbungsdossier muss spätestens am 31. Januar 2026 an folgende Adresse gesendet werden: [email protected]

Artikel 4

Mit seiner Teilnahme am Wettbewerb verpflichtet sich jeder Kandidat und garantiert Sept.ch SA: 

- über alle materiellen und geistigen Eigentumsrechte an seinen Arbeiten zu verfügen und keine Verpflichtungen gegenüber Dritten in Bezug auf diese Rechte zu haben.
- dass er der Autor aller eingereichten Arbeiten ist.

Artikel 5

Der Gewinner oder die Gewinnerin wird von einer Jury bestimmt, die aus mindestens zwei Mitgliedern der Editions Sept besteht. Zur Information, und ohne dass dies die Mitglieder der Jury bindet, werden die Kandidaten darüber informiert, dass die von der Jury geschätzten Kriterien insbesondere die folgenden sind: 

- die Qualität der grafischen Gestaltung 
- die Kreativität der Inszenierung 
- die Kraft der Erzählung 
- das öffentliche Interesse 
- die Originalität und Sensibilität der behandelten Themen 
- die Relevanz des Anliegens im Bewerbungsschreiben. 

Sept.ch SA behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit zu ändern, zu unterbrechen, zu löschen oder zu verschieben, ohne Vorankündigung und insbesondere in Abhängigkeit von der Qualität der eingereichten Dossiers und ihren redaktionellen Bedürfnissen, ohne dass ihre Haftung geltend gemacht werden kann.

Artikel 6

Sept.ch SA behält sich die Möglichkeit vor, ein oder mehrere Mitglieder der Jury zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen.

Artikel 7

Sept.ch SA begleitet den Gewinner oder die Gewinnerin bei der Umsetzung seines oder ihres Graphic Novel-Projekts mit dem Ziel der Veröffentlichung. Das Redaktionsteam arbeitet mit dem Gewinner oder der Gewinnerin zusammen, um den Inhalt des Projekts zu definieren, insbesondere das Drehbuch und das Storyboard, und genehmigt diese vor der Produktion. Sie liefert auch das Szenario. 

Artikel 8

Die Teilnehmer des Wettbewerbs erteilen Sept.ch SA die Erlaubnis, ihren Namen auf jeglichen Medien (Fernseh- oder Radiosendungen, Werbeaktionen, Presseberichte, Websites, soziale Netzwerke usw.) ohne Einschränkung oder Vorbehalt zu kommunizieren, ohne dass dies ihnen ein Recht auf Vergütung oder einen anderen Vorteil als die Preisverleihung verleiht.

Artikel 9

Diese Regelung unterliegt ausschließlich dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben oder in Zusammenhang mit dieser Regelung stehen, werden der Gerichtsbarkeit des Gerichts am Wohnsitz oder Sitz von Sept.ch SA unterworfen. Sept.ch SA behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer auszuschließen, der diese Regelung nicht einhält. 

Artikel 10

Jeder Teilnehmer am Wettbewerb akzeptiert die Bedingungen dieser Regelung. Die Nichteinhaltung der in dieser Regelung festgelegten Teilnahmebedingungen führt zur Ungültigkeit der Teilnahme. 

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