Prix Photo Sept

Reglement des Sept-Preises für Schweizer Fotojournalismus

Artikel 1
Die Gesellschaft Sept.ch SA, mit Sitz in Villars-sur-Glâne (Schweiz), hat 2017 den Wettbewerb für Schweizer Fotojournalismus ins Leben gerufen, um Fotografen zu unterstützen, die gerne Geschichten erzählen. Der erste Preis beträgt 750 Franken. Der zweite beträgt 500 Franken und der dritte 300 Franken. Das/die ausgezeichnete(n) Projekt(e) wird/werden auf sept.info und im Sept mook veröffentlicht.

Artikel 2
Dieser Wettbewerb steht jedem Fotografen offen. Die Teilnahme ist kostenlos. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig, andernfalls wird die Teilnahme ungültig. Nur Teilnehmer, die ihre vollständigen Kontaktdaten angegeben haben, werden berücksichtigt. Jeder Teilnehmer ermächtigt die Gesellschaft Sept.ch SA, alle Überprüfungen bezüglich seiner Identität, seines Wohnsitzes und seiner beruflichen Qualifikation durchzuführen. Es wird klargestellt, dass die Teilnehmer keiner Exklusivitätsverpflichtung unterliegen dürfen und ihre Rechte an dem eingereichten Projekt nicht an Dritte abgetreten haben dürfen.

Artikel 3
Um am Wettbewerb Sept für Schweizer Fotojournalismus teilzunehmen, muss jeder Kandidat ein unveröffentlichtes Projekt einreichen, das eine Geschichte durch seine Bilder erzählt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Elemente enthalten:
- ein unterschriebenes Motivationsschreiben von maximal einer Seite, das die Gründe für die Anmeldung zum Wettbewerb Sept für Schweizer Fotojournalismus darlegt;
- eine Auswahl von 20 beschrifteten Bildern;
- eine journalistische Erzählung, die die Bilder auf mindestens einer Seite begleitet;
- die vollständigen Kontaktdaten des Kandidaten;
- eine kurze Biografie.

Technische Daten:
- freie fotografische Technik;
- Bilder in JPG 300 dpi in hoher Qualität oder einem anderen HD-Format (45 cm lange Seite) in einem Ordner mit dem Namen der Serie gesammelt;
- Dateinamen in der Reihenfolge der Serie mit dem Namen des Fotografen „1_John_Doe.jpg“, „2_John_Doe.jpg“, „3_John_Doe.jpg“ usw.;
- Texte im Word-Format doc oder docx;
- alle Dateien werden in einer einzigen Zip-Datei mit dem Namen des Fotografen komprimiert.

Die Bewerbungen sind offen und die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens am 31. August 2025 an folgende Adresse gesendet werden: [email protected]

Artikel 4
Mit der Teilnahme am Wettbewerb Sept für Schweizer Fotojournalismus verpflichtet sich jeder Kandidat und garantiert Sept.ch SA:
- alle notwendigen Genehmigungen für die Nutzung und Veröffentlichung seiner fotografischen und schriftlichen Erzählung eingeholt zu haben;
- über alle materiellen und geistigen Eigentumsrechte an seiner Erzählung zu verfügen und keine Verpflichtungen gegenüber Dritten in Bezug auf diese Rechte zu haben;
- der Autor des gesamten Projekts zu sein;
- dass sein Projekt exklusiv ist.

Artikel 5
Jeder Teilnehmer am Wettbewerb Sept für Schweizer Fotojournalismus ermächtigt Sept.ch SA, im Falle eines Gewinns eines der Preise, seine fotografische und schriftliche Erzählung auf der Website sept.info zu veröffentlichen, im Sept mook zu veröffentlichen und/oder in Form einer öffentlichen Ausstellung zu präsentieren. Diese Erlaubnis wird Sept.ch SA kostenlos und nicht exklusiv, weltweit und für unbegrenzte Zeit erteilt.

Artikel 6
Das/die ausgezeichnete(n) Projekt(e) wird/werden von einer Jury aus sieben Personen ausgewählt, darunter zwei Mitglieder der Redaktion von Sept.ch SA. Zur Information und ohne Bindung der Jury-Mitglieder werden die Kandidaten darüber informiert, dass die von der Jury bewerteten Kriterien insbesondere folgende sind:
- die Qualität der Bilder und der redaktionellen Arbeit;
- das öffentliche Interesse des Themas;
- die Originalität des Themas und seiner Behandlung;
- die Relevanz der journalistischen Aussage.

Sept.ch SA behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit zu ändern, zu unterbrechen, zu löschen oder zu verschieben, ohne Vorankündigung und insbesondere in Abhängigkeit von der Qualität der eingereichten Projekte und ihren redaktionellen Bedürfnissen, ohne dass ihre Verantwortung in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann.

Artikel 7
Sept.ch SA behält sich das Recht vor, ein oder mehrere Mitglieder der Jury zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen.

Artikel 8
Der/die Gewinner wird/werden direkt von der Geschäftsleitung von Sept.ch SA benachrichtigt.
Sept.ch SA wird den/die Gewinner bei der endgültigen Redaktion seiner/ihrer Erzählung, die seine/ihre Bilder begleitet, zur Veröffentlichung auf sept.info und im Sept mook unterstützen. Der/die Gewinner verpflichtet sich/ verpflichten sich durch sein/ihr Motivationsschreiben, das Korrektursystem von Sept.ch SA zu respektieren und die geforderten Korrekturen innerhalb der vorgegebenen Fristen vorzunehmen.
 

Artikel 9
Sept.ch SA wird den/die Preis(e) dem/den Gewinner(n) während des Unterstützungsabends für Sept, der in der Regel im Herbst jeden Jahres stattfindet, überreichen. Es wird klargestellt, dass die Vergabe dieser Summe(n) nicht übertragbar ist und keine Anfechtung jeglicher Art, keine Auszahlung in bar (ganz oder teilweise) und kein Umtausch oder Ersatz aus irgendeinem Grund möglich ist.

Artikel 10
Die Teilnehmer am Wettbewerb Sept für Schweizer Fotojournalismus erteilen Sept.ch SA die Erlaubnis, ihren Namen auf jedem Medium (Fernseh- oder Radiosendungen, Werbeaktionen, Presseberichte, Websites, soziale Netzwerke usw.) ohne Einschränkung oder Vorbehalt zu kommunizieren, ohne dass dies ihnen ein Recht auf Vergütung oder einen anderen Vorteil als die Vergabe des/der Preise verleiht, im Rahmen der Veröffentlichung des/der Gewinner(s). Dies akzeptieren die Teilnehmer ausdrücklich, indem sie an diesem Wettbewerb teilnehmen.

Artikel 11
Diese Regeln unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Regeln ergeben, werden der Gerichtsbarkeit des Gerichts am Wohnsitz oder Sitz von Sept.ch SA unterworfen. Sept.ch SA behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer auszuschließen, der diese Regeln nicht einhält.

Artikel 12
Jeder Teilnehmer am Wettbewerb Sept für Schweizer Fotojournalismus akzeptiert die Bedingungen dieser Regeln. Die Nichteinhaltung der in diesen Regeln festgelegten Teilnahmebedingungen führt zur Ungültigkeit der Teilnahme.

Fragen und Einsendung der Unterlagen: [email protected]
 

Die Gewinner der vorherigen Ausgaben

2017: Die Gewinner des ersten Sept-Wettbewerbs für Schweizer Fotojournalismus erhielten ihre Auszeichnung am Montag, den 12. Juni 2017, vor einem Publikum von etwa hundert Personen, darunter drei Freiburger Staatsräte, die sich anlässlich des Abends der Freiburger Regierungspräsidentschaft, organisiert von Sept in Villars-sur-Glâne, versammelt hatten. Zum Thema Garten (geheim) wurde die Ausgabe 2017 von Arunà Canevascini (erster Preis) und Omar Cartulano (zweiter Preis) gekrönt.

2018: Die zweite Ausgabe des Sept-Wettbewerbs für Schweizer Fotojournalismus, zum Thema In meiner Nähe, endete mit einer deutlich höheren Teilnahme im Vergleich zum Vorjahr. Die Gewinner sind: Elsa Guillet (erster Preis), Maxime Genoud (zweiter Preis) und Fred Liverdon (dritter Preis).

2019: Für seine dritte Ausgabe verzeichnete der Sept-Wettbewerb für Schweizer Fotojournalismus eine Rekordteilnahme mit etwa zwanzig eingereichten Bewerbungen. Zum Thema Was gibt es zu sehen? wurde die Ausgabe 2019 von Svetlana Holzner (erster Preis) und Sophie Woeldgen (zweiter Preis) gekrönt. 

2020: Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die Ausgabe 2020 abgesagt. 

2021: Für seine erste Ausgabe wählte der Sept-Preis für Schweizer Fotojournalismus Gabriel Monnet (erster Preis) für seine Erzählung „92%“ und Théophile Bloudanis für „Des hommes y étaient“ aus. Die Jury war von ihrer feinfühligen und bedeutungsvollen fotografischen Erzählung begeistert. 

2022: Für seine zweite Ausgabe wählte der Sept-Preis für Schweizer Fotojournalismus Paloma Laudet („Harraga“) und Shervine Nafissi („Ecrire avec Noora“) aus, die sich den Förderpreis teilen. Kein erster Preis in diesem Jahr.

2023: Für seine dritte Ausgabe wählte der Sept-Preis für Schweizer Fotojournalismus Manel Santiso (erster Preis) für seine Erzählung „Les rêves voyagent aussi“ und Laura Voeffray („Regards croisés“), die den Förderpreis erhält, aus.

2024: Kein Gewinner. 

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